Konditionen

Die Kosten für die Heilbehandlung werden zwar von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, sie können aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. 

 

Private Versicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen die Behandlungskosten abhängig von Ihrem gewählten Tarif und der Behandlungsform. Auch im Rahmen von Beihilfe-Leistungen kann eine Erstattung möglich sein. Informieren Sie sich bitte hierzu bei Ihrem Arbeitgeber. 

Preise

Alle Behandlungen werden nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.  

 

Klassisches Besprechen

Einzelsitzung: 

60,00 EUR für bis zu 60 Minuten  (danach 1,00 EUR pro Minute) 

 

Klientenzentrierte Gesprächstherapie 

Einzelsitzung: 
60,00 EUR für bis zu 60 Minuten  (danach 1,00 EUR pro Minute)

Als Heilpraktiker unterliege ich dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und der Aufsicht des Gesundheitsamtes Berlin. Meine Arbeit ersetzt nicht die Tätigkeit eines Arztes.